Honorar

”A lawyer’s time and advice are his stock in trade.”
“Die Zeit und die Ratschläge eines Rechtsanwalts sind sein Hauptgeschäft.“

Allgemeines

Mein Honorar basiert auf einem Stundensatz in Höhe von EUR 330,00 netto. Die Abrechnung erfolgt pro begonnener 10 Minuten Einheit. 

Sofern dies gewünscht wird, kann auch ein Honorar gem. dem  Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) vereinbart werden, welche Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes einsehen können.

Für spezielle Geschäftsfälle wie die Gründung einer GmbH oder die Abwicklung eines Liegenschaftskaufes können je nach Einzelfall gerne auch Pauschalen vereinbart werden.

Erste anwaltliche Auskunft

Ich erteile Ihnen gerne eine erste anwaltliche Auskunft. Qualität hat jedoch ihren Preis. Für die erste anwaltliche Auskunft werden EUR 180,00 inkl. 20% USt verrechnet. Ich ersuche Sie, diesen Betrag in bar mitzubringen. Gerne, stelle ich für Sie im Anschluss eine Anfrage an Ihre Rechtschutzversicherung, ob diese die Kosten übernimmt und Ihnen eine Erstattung zukommen lässt. 


Rechtsschutzversicherung

Ein Rechtsstreit kann erhebliche Kosten verursachen. Aus diesem Grund ist es immer wichtig zu prüfen, ob die Deckung durch eine allenfalls vorhandene Rechtsschutzversicherung gegeben ist. Ich arbeite mit allen österreichischen und europäischen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Eine Prüfung, ob eine Rechtsschutzdeckung gegeben ist, nehme ich gerne kostenlos vor.

Beachten Sie bitte, dass selbst wenn eine Deckung durch Ihre Rechtschutzversicherung gegeben ist, diese nicht sämtliche Kosten übernimmt. Die Differenz zwischen den von Ihrer Versicherung übernommenen Kosten und der Abrechnung ist sohin von Ihnen zu tragen.

Honorarakonto

Für den Fall, dass Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen oder diese eine Deckung ablehnt, ersuche ich Sie um ein Honorarakonto. Dieses Akonto wird in der Regel die Kosten für die Einbringung einer Klage, den vorbereitenden Schriftsatz sowie die erste vorbereitende Tagsatzung umfassen.

Die Höhe des Akontos kann sohin hier nicht pauschal quantifiziert werden. Wenn die Legung eines Akontos erforderlich ist, werde ich alles gesondert aufschlüsseln und nachvollziehbar darlegen.

No show Termine

Beachten Sie bitte, dass wenn Sie einen Termin vereinbaren, Sie hierdurch eine Leistung buchen. Eine kurzfristige Absage (weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) muss in Rechnung gestellt und mit EUR 150,00 zuzüglich 20% USt., gesamt EUR 180,00, verrechnet werden.